Die
objektfinanzierende Bank benötigt in der Regel
für die Bonitätsprüfung folgende Unterlagen (im
Original oder von Ihrem Steuerberater testiert):
a) Bei
Nichtselbstständigen:
1. die
letzten beiden ESt.-Bescheide oder
alternativ
ESt.-Erklärungen,
2. die neuesten Gehaltsabrechnungen,
3. die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete
Selbstauskunft.
b) Bei Selbstständigen:
1. die letzten beiden ESt.-Bescheide oder
alternativ
ESt.-Erklärungen,
2. zusätzlich die letzten zwei Jahresabschlüsse,
3. eine aktuelle BWA oder Ertragsvorschau
für
das lfd. Jahr (vom Steuerberater testiert),
4. die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete
Selbstauskunft. |
Für die
Überprüfung der Bonität können Banken
auch noch weitere Unterlagen anfordern. Bitte achten
Sie darauf, dass in den meisten Fällen (außer
bei Gütertrennung) die Mitverpflichtung des Ehegatten
von
der Bank gefordert wird.
Nach Eingang
Ihres Auftragsformulars erhalten Sie
vom Verkäufer einen vorbereiteten Entwurf eines
notariellen Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages
sowie eine beglaubigte Abschrift der
Teilungserklärung und der Bezugsurkunde. Das Angebot
auf Abschluss des Kaufvertrages lassen Sie
bitte sofort bei einem Notar Ihrer Wahl beurkunden.
Eine Haftung
für den Eintritt der Kosten, Vermögens-
und Steuerprognosen sowie Wirtschaftlichkeits-
berechnungen wird nicht übernommen.
Maßgeblich
sind allein dieses Exposé und die
Vereinbarungen im Kaufvertrag.
Der
Verkäufer erteilt keine Rechts- oder Steuerberatung. |